Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung - 03.04.2022
Die Landesregierung hat am 1. April 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 3. April 2022.
Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg ab Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Wesentliche Maßnahmen in der neuen Verordnung
- Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung
- Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
o im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
o in Arzt- und Zahnarztpraxen,
o in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
o in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
Mehr Infos unter: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/